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Die Unfallversicherung vom Versicherungsmakler Stuppia aus Lampertheim.

Solange wir gesund, fit und mit vollem Elan sind, machen wir uns kaum Gedanken oder Überlegungen, was kann plötzlich passieren. Ein unerwarteter Unfall kann Ihr Leben in unvorstellbarem Maße auf den Kopf stellen. Was passiert, wenn Sie nach einem Unfall Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und dadurch einen Einkommensverlust erleiden müssen oder die Wohnung oder Haus behindertengerecht umgebaut werden soll. Auch bei Unfällen, die keine Invalidität zur Folge haben, und Sie dadurch kurzfristig eine Haushaltshilfe für Ihren Alltag bräuchten. Für diese Fälle ist eine private Unfallversicherung vom Versicherungsmakler Stuppia aus Lampertheim sinnvoll und notwendig. Für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Die Unfallversicherung kann flexible und nach Ihren individuellen Bedürfnissen abgestimmt werden. Wenn der Fall der Fälle eintrifft, damit die Leistung genau zu Ihrem Bedürfnis passt.

Welche Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung existieren?

Allgemein gilt: Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich nur auf Unfälle während der Arbeitszeit, sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Leider passieren die meisten Unfälle jedoch in der Freizeit bzw. im Haushalt, wo die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Auch Unfälle beim Sport sind gesetzlich nicht versichert und können ausschließlich mit einer privaten Unfallversicherung versichert werden.

Während Berufstätige bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeitsstätte und dem direkten Arbeitsweg gesetzlich abgesichert sind, genießen Selbstständige und Freiberufler keinen gesetzlichen Unfallschutz. Vor allem bei vorübergehender oder andauernder Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall muss man mit Verdienstausfällen rechnen, deswegen ist eine private Unfallversicherung vom Versicherungsmakler Stuppia aus Lampertheim sehr wichtig. Für Schüler und Studenten gilt: Unfälle, die in der Schule bzw. Universität oder auf dem direkten Hin- und Rückweg passieren, sind gesetzlich abgedeckt.

Für Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Im Kindergarten sind Kinder nur während des Besuchs und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Bei Unfällen auf dem Spielplatz, Spielen im Freien mit Freunden oder anderen Aktivitäten in der Freizeit greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht. Ebenso wenig für bestimmte Personengruppen, wie Hausfrauen und -männer, Rentner und Arbeitslose. Vor allem für diesen Personenkreis ist eine private Absicherung daher sinnvoll.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie ein Angebot  wünschen. Berate ich Sie gerne! oder buchen Sie gleich ein Termin oder rufen Sie mich an.